SiGeKo

Das sollten Bauherren wissen:

Seit dem 1. Juli 1998 ist eine weitere Verordnung zum Thema Sicherheit und Gesundheit in Kraft:

Baustellenverordnung

Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen Sie die Verantwortung für das Bauvorhaben und sind zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen, sowohl bei der Planung der Ausführung, als auch bei der Koordination der Bauausführung verpflichtet.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- nach Baustellenverordnung -

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung und der Ausführung von Bauvorhaben
  • Ankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde
  • Bestellung des Koordinators, wenn mehrere Auftragnehmer auf der Baustelle tätig sind
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) bei größeren Baustellen und / oder bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

 

Diese Seiten setzen nur technisch notwenige Sitzungs-Cookies und keine Tracking-Cookies auf Ihrem System. Im Rahmen der DSGVO müssen wir Sie dennoch auf unsere Cookie-Policy hinweisen. Sie können "OK" klicken, um dieses Banner zu schließen.